Die 10 wichtigsten Fragen zur Prokura, 2. Teil
Im normalen Tagesgeschäft kann der Geschäftsführer unmöglich jede Kleinigkeit selbst entscheiden und jedes Schriftstück persönlich abzeichnen. Bestimmt er per Prokura einen Vertreter, kann der Prokurist Geschäfte und Rechtshandlungen übernehmen. Auf diese Weise werden Abläufe nicht unnötig unterbrochen und Wartezeiten lassen sich vermeiden.
Gleichzeitig schafft die Prokura auch für den Geschäftspartner Rechtssicherheit. Denn gesetzliche Regelungen und der Eintrag im Handelsregister sorgen dafür, dass kein Zweifel daran besteht, dass der Prokurist das Geschäft auch tatsächlich durchführen darf.