Kinderbetreuung

Kinderbetreuung

 

Wenn sich ein Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber positionieren, die Motivation der Mitarbeiter fördern und wertvolle Arbeitskräfte an sich binden möchte, muss es seinen Mitarbeitern etwas bieten.

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Eine angemessene Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen reichen hierbei nicht aus. Immer mehr Mitarbeiter möchten oder müssen den Beruf und die Familie unter einen Hut bekommen. Deshalb kann ein Unternehmen durch Leistungen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung viele Pluspunkte sammeln.

 

Die Vorteile durch die Unterstützung der Kinderbetreuung

Etabliert ein Unternehmen Leistungen, die die Mitarbeiter bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen, hat dies verschiedene positive Effekte:

  • Aufwertung von Image und Attraktivität als Arbeitgeber:

Bietet ein Unternehmen Unterstützung bei der Kinderbetreuung an, bringt es damit zum Ausdruck, dass es um die Bedeutung des familiären Umfeldes weiß und die Familie als zentralen Teil des Lebens respektiert. Dies führt nicht nur zu einem Imagegewinn bei Mitarbeitern und Bewerbern, sondern auch bei Kunden. Sein Engagement kann das Unternehmen durchaus werbewirksam kommunizieren, beispielsweise indem es in der Unternehmensphilosophie und in Stellenanzeigen auf diese Zusatzleistung hinweist.

  • Stärkung von Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter:

Macht sich ein Mitarbeiter Sorgen um die Betreuung seiner Kinder, wirkt sich dies auf seine Arbeitsleistung aus. Er ist unkonzentriert, unruhig und gestresst. Entlastet ihn sein Arbeitgeber an diesem Punkt, kann sich der Mitarbeiter auf seine Arbeit konzentrieren. Dies erhöht sowohl die Produktivität als auch die Leistungsbereitschaft.

  • Ermutigung, für das Unternehmen tätig zu werden:

In vielen Fällen entscheidet die Kinderbetreuung maßgeblich darüber, ob, wann und in welchem Umfang ein Mitarbeiter in die Berufstätigkeit einsteigt oder zurückkehrt. Unterstützt ein Unternehmen einen Mitarbeiter darin, die Kinderbetreuung sicherzustellen, kann dies der ausschlaggebende Faktor dafür sein, für dieses Unternehmen tätig zu werden oder auch früher aus der Elternzeit zurückzukehren.

  • Senkung der Fehlzeiten und mehr Flexibilität:

Ist die Kinderbetreuung nicht sichergestellt, beispielsweise weil der Kindergarten geschlossen bleibt oder das Kind krank ist und sich keine Betreuungsperson finden lässt, muss der Mitarbeiter zu Hause bleiben. Bietet das Unternehmen aber Unterstützung bei einer Kinderbetreuung an, die auf die Arbeitszeiten abgestimmt ist, kann der Mitarbeiter pünktlich zur Arbeit kommen und bei Bedarf auch länger bleiben. Auch Sondereinsätze beispielsweise am Wochenende werden bei einer individuellen Betreuungslösung möglich.

  • Förderung der Mitarbeiterbindung:

Mitarbeiter, die sich an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen und die arbeitnehmerfreundlichen Bedingungen zu schätzen wissen, denken seltener über einen Arbeitgeberwechsel nach. Für das Unternehmen bedeutet das nicht nur, dass keine fachlichen Kompetenzen verloren gehen. Auch die Kosten, die durch Bewerbungsverfahren, Einstellungsprozesse und Einarbeitungsmaßnahmen entstehen, sinken. Gleichzeitig werden die Verbundenheit und die Identifikation mit dem Arbeitgeber gestärkt.

 

Die Stolpersteine bei der betrieblichen Unterstützung der Kinderbetreuung

Eine Kinderbetreuungslösung hat viele positive Aspekte. Das Unternehmen präsentiert sich als attraktiver und familienfreundlicher Arbeitgeber, der gesellschaftliche Verantwortung übernimmt und seine Mitarbeiter in zentralen Fragen des alltäglichen Lebens unterstützt.

Dies wiederum fördert nicht nur die Motivation der Mitarbeiter, sondern kann der ausschlaggebende Grund dafür sein, dass Fachkräfte für das Unternehmen tätig werden und bleiben.

Ist die Betreuung der Kinder sichergestellt, sinken außerdem die Fehlzeiten, während gleichzeitig die arbeitszeitliche Flexibilität steigt.

 

Aber neben den positiven Aspekten gibt es auch Stolpersteine, die es zu berücksichtigen gilt:

  • Kosten:

Fast alle Maßnahmen zur Unterstützung der Kinderbetreuung sind mit Kosten für das Unternehmen verbunden. Wichtig ist deshalb eine solide Kosten-Nutzen-Analyse, die die notwendigen Investitionen objektiv ins Verhältnis zu dem Nutzen setzt, der sich für das Unternehmen ergibt.

Zudem sollte das Unternehmen ein klares Budget festlegen und auf dieser Grundlage entscheiden, welche Maßnahmen überhaupt in Frage kommen.

  • Gewöhnungseffekt:

Bei Leistungen, die dauerhaft gewährt werden, stellt sich mitunter schnell ein Gewöhnungseffekt ein. Wichtig ist deshalb, dass das Unternehmen vermittelt, dass die Unterstützung bei der Kinderbetreuung keine Selbstverständlichkeit, sondern eine zusätzliche Sonderleistung ist, die das Unternehmen freiwillig erbringt.

Nur wenn die Mitarbeiter die Leistung dauerhaft wertschätzen, kann sie die beabsichtigte Motivationswirkung entfalten.

  • Fairness:

Grundsätzlich sollte das Unternehmen Maßnahmen etablieren, die alle Eltern mit Unterstützungsbedarf nutzen können. Gibt es beispielsweise einen betriebseigenen Kindergarten oder arbeitet das Unternehmen mit einer Kinderbetreuungseinrichtung zusammen und gibt es dort nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen, sollten Eltern, die keinen Platz bekommen, mit einer alternativen Maßnahme unterstützt werden.

Andernfalls könnten sie sich benachteiligt fühlen und die erhoffte Motivationswirkung bleibt aus. Wichtig ist aber auch, dass das Unternehmen die Mitarbeiter nicht vergisst, die keine Kinder haben oder keine Kinderbetreuungsangebote brauchen.

Gewährt das Unternehmen Eltern beispielsweise Zuschüsse oder kommt es ihnen mit verschiedenen Arbeitszeitmodellen entgegen, kann dies auf Dauer zu Unmut bei kinderlosen Mitarbeitern führen. Ratsam ist deshalb, hier einen Ausgleich zu schaffen.

 

Die Umsetzungsmöglichkeiten der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die ein Unternehmen etablieren kann, um seine Mitarbeiter in Sachen Kinderbetreuung zu unterstützen:

 

Betriebseigene Einrichtung

Ein eigener Kindergarten oder eine Kita auf dem Betriebsgelände stellt eine zuverlässige Betreuung sicher, die optimal auf die Arbeitszeiten abgestimmt werden kann.

So können die Mitarbeiter ihre Kinder bei Dienstbeginn in die Einrichtung bringen und nach Feierabend wieder abholen. Die Problematik mit der Kinderbetreuung in Ferienzeiten lässt sich so ebenfalls gut lösen.

Allerdings bringt eine betriebseigene Einrichtung einen hohen finanziellen Aufwand mit sich. Dieser kann durch Förderprogramme zwar ein wenig abgefedert werden. So gibt es beispielsweise ein Förderprogramm vom Bundesfamilienministerium, das sich als Anschubfinanzierung versteht.

Dabei beteiligt sich der Gesetzgeber zwei Jahre lang mit 400 Euro monatlich an den Betriebskosten für neu geschaffene, betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsplätze. Unterm Strich bleibt einen betriebseigener Kindergarten aber eine kosten- und zweitintensive Lösung.

 

Zusammenarbeit mit Kinderbetreuungseinrichtungen

Das Unternehmen kann mit einer oder mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen vor Ort zusammenarbeiten.

Die Zusammenarbeit kann beispielsweise so aussehen, dass das Unternehmen einen Teil der Betriebskosten übernimmt. Im Gegenzug stellt die Einrichtung Plätze für die Kinder der Mitarbeiter zur Verfügung.

 

Vermittlungs- und Beratungsservice

Das Unternehmen kann eine Serviceleistung etablieren, durch die die Eltern einen Ansprechpartner haben, wenn es um Fragen zur Kinderbetreuung und Kindererziehung geht.

Gleichzeitig kann das Beratungsprogramm einen Vermittlungsservice beinhalten, der die Eltern dabei unterstützt, einen regelmäßigen Kinderbetreuungsplatz und auch eine zeitweise Kinderbetreuung, die bei Bedarf als Ersatz einspringt, zu finden.

 

Inhouse-Betreuung und Ferienprogramm

Bleibt die Kinderbetreuungseinrichtung geschlossen, fällt der Schulunterricht aus oder springt ein Mitarbeiter kurzfristig für einen anderen Kollegen ein, kann das Unternehmen erlauben, dass die Kinder mit an den Arbeitsplatz gebracht werden dürfen.

Ob eine solche Lösung überhaupt umsetzbar ist und welchen Aufwand sie mit sich bringt, hängt aber von den Unternehmensstrukturen ab. Problematisch ist die Kinderbetreuung vor allem in den Zeiten, in denen die Betreuungseinrichtungen ferienbedingt geschlossen bleiben.

Hier kann das Unternehmen die Eltern entlasten, indem es eine eigene Ferienbetreuung organisiert oder Plätze bei bestehenden Ferienprogrammen reserviert.

 

Kinderbetreuungszuschuss

Das Unternehmen kann sich an den Kosten für die Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder der Mitarbeiter beteiligen. Die Höhe dieses Zuschusses kann selbst festgelegt werden.

Wird der Kinderbetreuungszuschuss ausdrücklich als Zusatzleistung zum regulären Entgelt gewährt, bleibt er steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 33 EStG).

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