Teilzeitangebote
Viele Arbeitnehmer wünschen sich einen unbefristeten Vollzeitjob. Aber es gibt auch jene Arbeitnehmer, die nur in Teilzeit arbeiten möchten. Die Gründe hierfür können vielfältig sein.
So wollen einige beruflich etwas kürzer treten, andere müssen Familie und Beruf unter einen Hut kriegen, wieder andere möchten neben dem Beruf eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren. Bietet ein Unternehmen seinen Mitarbeitern verschiedene Arbeitszeitmodelle an, so können die Teilzeitangebote durchaus ein Motivationsmittel sein.
Inhalt
Teilzeitangebote zur Förderung der Motivation
Mit Blick auf die Motivation können zwei Mitarbeitertypen voneinander unterschieden werden. Typ I lässt sich von Faktoren motivieren, die zu seiner persönlichen Entfaltung und Weiterentwicklung innerhalb seiner Tätigkeit beitragen.
Im Fachjargon werden diese Faktoren als intrinsische Faktoren bezeichnet. Um diesen Mitarbeitertypen zu motivieren, braucht er interessante, sinnvolle und abwechslungsreiche Aufgaben. Für den Mitarbeiter ist es Anreiz und Ansporn, wenn ihm mehr Verantwortung übertragen oder ein geschlossener Aufgabenbereich zugewiesen wird, in dem er weitgehend eigenverantwortlich agieren kann.
Auch die Mitarbeit an oder gar die Leitung von einem Projekt, in dem die Stärken des Mitarbeiters besonders zum Tragen kommen, wird seine Motivation nachhaltig fördern.
Typ II lässt sich von Faktoren motivieren, die mit den äußeren Arbeitsbedingungen zusammenhängen. Diese Faktoren werden extrinsische Faktoren genannt. Für diesen Mitarbeitertypen sind ein gutes Arbeitsklima und ein faires, vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Kollegen und zu seinem Vorgesetzten wichtig.
Er schätzt eine angenehme Arbeitsatmosphäre und möchte sich mit seinem Arbeitgeber identifizieren können. Meist spricht dieser Mitarbeitertyp auf Belohnungen an, die er als Lob und Anerkennung für seine erbrachten Leistungen versteht. Zu diesen Belohnungen können beispielsweise eine Gehaltserhöhung, eine Bonuszahlung, ein eigenes Büro oder ein Sachgeschenk gehören. Aber auch ein Arbeitszeitmodell, das seinen Bedürfnissen entgegenkommt, kann sich sehr positiv auf die Motivation auswirken.
Äußert der Mitarbeiter den Wunsch, künftig weniger zu arbeiten oder nach einer Unterbrechung wie Elternzeit (zunächst) in Teilzeit an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, wird ein entsprechendes Teilzeitangebot ein positiver Anreiz für ihn sein.
Dadurch, dass ihm der Arbeitgeber mit dem Arbeitszeitmodell entgegenkommt, fühlt sich der Mitarbeiter nämlich in seinen Bedürfnissen ernst genommen und gleichzeitig als Teil des Teams wertgeschätzt.
Die rechtlichen Grundlagen für Teilzeitangebote
Von einer Teilzeitstelle wird gesprochen, wenn die regelmäßige Arbeitszeit pro Woche kürzer ist als die regelmäßige Wochenarbeitszeit der in Vollzeit beschäftigten Kollegen.
Außerdem muss die Arbeitszeit dauerhaft einen geringeren Umfang aufweisen. Ist die Arbeitszeit nur vorübergehend gekürzt, beispielsweise bedingt durch Kurzarbeit, handelt es sich nicht um eine Beschäftigung in Teilzeit.
Ein Mitarbeiter kann von einer Vollzeitbeschäftigung in ein Teilzeitmodell wechseln, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten.
- Das Unternehmen hat mehr als 15 Mitarbeiter. Azubis werden dabei nicht mitgerechnet.
- Es gibt keine betrieblichen Gründe, die einer Teilzeitbeschäftigung entgegenstehen.
Ein betrieblicher Grund ist gegeben, wenn die Organisation, die Arbeitsabläufe oder die Sicherheit im Betrieb durch die verkürzte Arbeitszeit beeinträchtigt werden. Gleiches gilt, wenn dem Unternehmen unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.
Müsste das Unternehmen beispielsweise eine zusätzliche Arbeitskraft einstellen, um das reduzierte Arbeitspensum auszugleichen, und würde dies hohe Kosten verursachen, kann das Unternehmen den Wunsch nach Teilzeit ablehnen.
Möchte der Mitarbeiter von Vollzeit in Teilzeit wechseln, muss er einen Antrag stellen. In diesem Antrag muss er zum einen eindeutig formulieren, dass er künftig in Teilzeit arbeiten möchte.
Zum anderen muss er angeben, wie die Arbeitszeit auf die Arbeitstage pro Woche oder die Wochenarbeitszeit pro Monat verteilt werden soll. Hintergrund hierfür ist, dass der Antrag dem Angebot, den bestehenden Arbeitsvertrag zu ändern, gleichkommt.
Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitbeschäftigung vorliegen. Der Arbeitgeber wiederum muss dem Mitarbeiter seine Entscheidung bis spätestens einen Monat vor dem beantragten Beginn der Teilzeitarbeit schriftlich mitteilen. Diese Vorgaben leiten sich aus § 8 TzBfG ab.
Der Wechsel von Teilzeit in Vollzeit
Ein Mitarbeiter in Teilzeit hat grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie seine vollzeitbeschäftigten Kollegen. So hat er genauso Anspruch auf Geldleistungen, bezahlten Urlaub und Weiterbildungszeiten, wobei der Anspruch entsprechend der geringeren Arbeitszeit anteilig berechnet wird.
Auch der Arbeitnehmerschutz steht dem Teilzeitmitarbeiter in vollem Umfang zu.
Einen Unterschied gibt es aber:
Leistet der teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter Überstunden, wozu er gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag verpflichtet werden kann, erhält er nur seinen normalen Stundenlohn. Ein Überstundenzuschlag entfällt.
Möchte ein Mitarbeiter, der in Teilzeit tätig ist, in eine Vollzeitbeschäftigung wechseln, kann er sich natürlich ebenfalls an seinen Arbeitgeber wenden. Ist eine Vollzeitstelle frei, gilt dann für den Arbeitgeber, dass er seinen teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter bei der Bewerberauswahl grundsätzlich vorrangig berücksichtigen muss.
Voraussetzung ist aber, dass
- der Mitarbeiter die gleiche Eignung für die Stelle mitbringt wie die anderen Bewerber,
- die Interessen der anderen Mitarbeiter gewahrt bleiben und
- es keine betrieblichen Gründe gibt, die der Vollzeitbeschäftigung des Mitarbeiters entgegenstehen.
Was für ein Teilzeitangebot gilt, gilt natürlich auch für ein Vollzeitangebot. Ebenso wie ein Teilzeitangebot kann auch das Angebot, von Teilzeit in Vollzeit zu wechseln oder zurückzukehren, positive Auswirkungen auf die Motivation des Mitarbeiters haben.
Zudem kann ein auf den Mitarbeiter zugeschnittenes Arbeitszeitmodell ein entscheidendes Instrument in Sachen Mitarbeiterbindung sein. Möchte ein Mitarbeiter mehr oder weniger arbeiten und kommt ihm sein Arbeitgeber an diesem Punkt entgegen, wird der Mitarbeiter nämlich keinen Grund haben, zu einem anderen Unternehmen abzuwandern.
Mehr Anleitungen, Tipps, Ratgeber und Vorlagen:
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Wie viel Wahrheit steckt in den Generationen-Klischees? - 3. Oktober 2024
- Studien zur Arbeitsmotivation – das zählt für Mitarbeiter wirklich, Teil 2 - 4. September 2024
- Studien zur Arbeitsmotivation – das zählt für Mitarbeiter wirklich, Teil 1 - 6. August 2024