Vorteile Minijobs

Vorteile Minijobs

Für ein Unternehmen kann es durchaus Vorteile mit sich bringen, wenn es Minijobber einstellt. Doch auch für die Arbeitnehmer kann ein Minijob mit Vorzügen einhergehen.

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Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ist es wichtig, dass sie sich kundenorientiert und flexibel am Markt bewegen können. Auftragsbücher, die sich kurzfristig füllen, können die vorhandenen Kapazitäten aber schnell überlasten. Andererseits ist die Auftragslage oder die Marktsituation mitunter nicht stabil genug, um weitere Voll- oder Teilzeitkräfte einzustellen.

Minijobber können an diesem Punkt eine optimale Lösung sein. Denn sie können einspringen und so Auftragsspitzen abfangen. Doch nicht nur mit Blick auf die Auftragsbücher bieten Minijobs Pluspunkte. Bietet das Unternehmen erfahrenen Fachkräften, die bereits das Rentenalter erreicht haben, Minijobs an, kann es das wertvolle Know-how länger im Unternehmen halten.

Andersherum kann das Unternehmen qualifizierte Fachkräfte, die beispielsweise in Elternzeit waren, einen Angehörigen pflegen oder aus privaten Gründen beruflich kürzer getreten sind, durch einen Minijob in die eigenen Reihen holen. Und auch Sicht der Minijobber hat die geringfügige Beschäftigung ebenfalls Vorteile.

 

Definition: Was ist ein Minijob?

Beim Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig heißt, dass eine bestimmte Verdienst- oder Zeitgrenze nicht überschritten wird. Verdienst- oder Zeitgrenze deshalb, weil es den Minijob in zwei Varianten gibt:

 

Der 450-Euro-Minijob

Der 450-Euro-Minijob ist eine Beschäftigung, die geringfügig entlohnt wird. Der Minijobber verdient regelmäßig maximal 450 Euro pro Monat. Die jährliche Verdienstgrenze liegt bei 5.400 Euro pro Monat. Dabei gilt auch für den Minijobber der gesetzliche Mindestlohn von derzeit mindestens 8,84 Euro brutto pro Stunde (Stand 2017).

Einmalige Zahlungen wie beispielsweise das Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen zum Verdienst dazu. Im Unterschied dazu werden steuerfreie Zusatzeinnahmen wie einmalige Zulagen oder Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge nicht als Verdienst berücksichtigt.

Beim 450-Euro-Minijob sind die Verdienstgrenzen das entscheidende Kriterium. Wie viele Stunden pro Woche und wie oft pro Monat der Minijobber arbeitet, spielt keine Rolle. Maßgeblich ist, dass der Verdienst des Minijobbers die Verdienstgrenzen nicht überschreitet. Andernfalls liegt kein Minijob mehr, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor.

 

Der kurzfristige Minijob

Der kurzfristige Minijob ist von Anfang an zeitlich begrenzt. Dabei gelten beim kurzfristigen Minijob folgende Zeitgrenzen:

  • 3 Monate, wenn der Minijobber regelmäßig an mindestens fünf Tage pro Woche arbeitet
  • 70 Arbeitstage, wenn der Minijobber regelmäßig an weniger als fünf Tagen pro Woche arbeitet

Diese Zeitgrenzen gelten sowohl für kurzfristige Minijobs innerhalb eines Kalenderjahres als auch für eine jahresübergreifende Beschäftigung, die von vorneherein auf maximal drei Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet ist. Letzteres kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Minijobber als Aushilfe im Weihnachtsgeschäft von November bis Januar eingestellt wird.

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Wie viel der Minijobber verdient, spielt beim kurzfristigen Minijob keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass die Zeitgrenzen nicht überschritten werden. Dauert der Minijob länger, verdient der Minijobber aber nicht mehr als 450 Euro pro Monat, handelt es sich um einen 450-Euro-Minijob. Werden neben den Zeitgrenzen auch die Verdienstgrenzen überschritten, liegt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor.

Gut zu wissen: Die genannten Zeitgrenzen gelten seit dem 1. Januar 2015 und bleiben bis zum 31. Dezember 2018 gültig. Ab dem 1. Januar 2019 sinken die Zeitgrenzen beim kurzfristigen Minijob auf zwei Monte bzw. 50 Arbeitstage.

 

Die Vorteile von Minijobs aus Sicht des Unternehmens

Entscheidet sich das Unternehmen dazu, Minijobber zu beschäftigen, können sich daraus mehrere Vorteile ergeben:

 

Flexible Einsatzmöglichkeiten

Minijobber ermöglichen es dem Unternehmen, flexibel auf die Nachfragesituation zu reagieren. So kann das Unternehmen beispielsweise zur Hauptsaison oder bei einem Auftragshoch mit kurzfristigen Minijobs arbeiten. 450-Euro-Minijobber wiederum sind regelmäßig zur Stelle, haben aber deutlich weniger Arbeitsstunden als Vollzeitkräfte.

Damit die Vollzeitkräfte auf ihre Stunden kommen, ihr Stundenkonto also nicht ins Minus rutscht, müssen sie in bestimmtem Umfang eingesetzt werden. Im Unterschied dazu kann der Einsatz von Minijobbern sehr viel flexibler gestaltet werden. Dadurch wiederum kann das Unternehmen Personalengpässe in der Urlaubszeit oder bei krankheitsbedingten Ausfällen überbrücken oder einen erhöhten Personalbedarf, etwa an Wochenenden oder Feiertagen, abdecken. So können Minijobber dann auch die Vollzeitkräfte entlasten.

 

Fachkräfte ans Unternehmen binden

Fachwissen ist ein überaus wertvolles Gut. Irgendwann kommt aber der Zeitpunkt, an dem sich die erfahrenen, langjährigen Mitarbeiter allmählich in den Ruhestand verabschieden.

Das Unternehmen kann entgegensteuern, indem es diesen Fachkräften anbietet, als Minijobber im Unternehmen zu bleiben. Auf diese Weise behält es das Know-how im Unternehmen und die erfahrenen Fachkräfte können ihr Wissen an den Nachwuchs weitergeben. Damit ist der Grundstein für eine langfristige Wachstumsstrategie gelegt.

Andersherum kann ein Minijob aber auch Mitarbeiter an das Unternehmen binden, die beispielsweise in Elternzeit gehen oder aus anderen Gründen beruflich kürzer treten wollen oder müssen.

Durch den Minijob können diese Mitarbeiter ihre Pläne verwirklichen und bleiben dem Unternehmen trotzdem erhalten. Dies wirkt sich dann auch positiv auf die Motivation aus, weil die Mitarbeiter zur Kenntnis nehmen, dass das Unternehmen ihre Bedürfnisse ernst nimmt und mit passenden Lösungen darauf eingeht.

 

Wenig Verwaltungsaufwand

Bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis beträgt der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung gut 20 Prozent. Bei einem Minijob bezahlt der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von rund 30 Prozent des Bruttolohns. Rein rechnerisch ist ein Minijob damit etwas teurer.

Dafür bietet ein Minijob Rechtssicherheit und der bürokratische Aufwand ist vergleichsweise gering. Denn nach der Anmeldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale übermittelt das Unternehmen einmal pro Monat den Beitragsnachweis und bezahlt die Pauschalabgabe entweder per Überweisung oder per Lastschrift. Ausführliche Infos dazu, einen Abgabenrechner und die erforderlichen Unterlage stehen auf der Internetseite der Minijob-Zentrale zur Verfügung.

 

Die Vorteile eines Minijobs aus Sicht des Minijobbers

Das wichtigste Argument für den Arbeitnehmer ist sicherlich, dass er sich durch einen Minijob etwas dazuverdienen kann und dabei keine nennenswerten Abzüge hat. Er bekommt seinen Verdienst also praktisch brutto für netto.

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Gleichzeitig gilt für ihn aus arbeitsrechtlicher Sicht aber der gleiche Schutz wie für seine sozialversicherungspflichtig angestellten Kollegen. Denn auch als Minijobber greift für ihn der Kündigungsschutz und er hat Anspruch auf bezahlten Urlaub und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zudem erwirbt er Rentenansprüche.

Ein weiterer Pluspunkt ist, dass der Minijobber berufliche Praxis sammelt und sich Fachwissen aneignet. Vor allem für Schüler und Studenten kann das ein Vorteil sein. Zumal sie auf diese Weise Kontakte knüpfen, die später zu einer Zusammenarbeit führen können.

Aber auch für werdende Eltern oder Fachkräfte, die beruflich vorübergehend kürzer treten wollen, ist ein Minijob eine gute Möglichkeit, um ihre Pläne zu verwirklichen, ohne komplett aus dem Beruf auszusteigen und möglicherweise den Anschluss zu verlieren. Für Rentner wiederum ist der Minijob ein gern genutzter Weg für einen behutsamen Ausstieg aus dem Berufsleben.

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Sabine Nauer - Trainingsentwickler und Beraterin in Personalentwicklung, Michael Patzek - Personalreferent, Maike Müller - Trainingscoach für Führungskräfte, sowie Ferya Gülcan - Redakteurin, Unternehmerin und Betreiberin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Anleitungen und Ratgeber zur Motivation von Mitarbeitern, Weiterbildung von Führungskräften und dem Personalwesen.

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