Firmenwagen

Firmenwagen

 

Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter motivieren wollte, dann waren früher eine Gehaltserhöhung oder eine Prämie die Instrumente der Wahl. Doch die Mitarbeiter von heute lassen sich mit finanziellen Anreizen nur noch bedingt zu höheren Leistungen anspornen.

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Diverse Studien und Umfragen haben gezeigt, dass für viele Mitarbeiter andere Werte mehr zählen als Geld. In den USA sind Aktienoptionen ein willkommener Anreiz, in Asien wirkt die Auszeichnung als Mitarbeiter des Monats sehr motivierend.

Deutsche Arbeitnehmer hingegen verbinden gerne das Schöne mit dem Praktischen und so ist ein Firmenwagen besonders beliebt. Gut die Hälfte aller Mitarbeiter würde einen Dienstwagen einer Gehaltserhöhung vorziehen, bei den Arbeitnehmern unter 30 ist der Anteil sogar noch deutlich höher. Ein chicer Firmenwagen ist eben auch heute noch ein Statussymbol, das für beruflichen Erfolg steht.

 

Das Prinzip hinter dem Firmenwagen

Lange Zeit waren Firmenautos Führungskräften und eventuell noch Mitarbeitern im Außendienst vorbehalten. Inzwischen bieten immer mehr Unternehmen auch solchen Mitarbeitern, die bislang nicht in den Genuss gekommen sind, einen Firmenwagen an.

Doch einen Unterschied gibt es nach wie vor. Während der Firmenwagen für Spitzenkräfte meist ein kostenloses Bonbon ist, sind Mitarbeiter aus anderen Unternehmensbereichen an den Kosten beteiligt. Ihr Firmenwagen wird zu einem Bestandteil der Gesamtvergütung. Das Prinzip dahinter funktioniert so: Der Mitarbeiter verzichtet auf einen bestimmten Anteil seines Bruttoeinkommens.

Im Gegenzug erhält er einen Firmenwagen, den er beruflich und privat nutzen kann. Ein Teil seines Entgelts wandelt sich somit in einen Sachbezug um. Diese Gehaltsumwandlung hat auch zur Folge, dass der Mitarbeiter Einkommensteuer und mitunter Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Andererseits ist die Privatnutzung des Firmenswagens ein geldwerter Vorteil und als solcher steuerpflichtig. Trotzdem hat der Mitarbeiter von einem Firmenwagen sowohl finanziell als auch ideell oft mehr als von einer Gehaltserhöhung.

 

Der Firmenwagen aus Sicht des Mitarbeiters

Für viele Mitarbeiter ist ein komfortabler Firmenwagen ein willkommener Anreiz. Schließlich wird ein eleganter Dienstwagen in erster Linie mit Führungskräften in Verbindung gebracht, die verantwortungsvolle Positionen bekleiden und beruflich erfolgreich sind. Bietet das Unternehmen nun dem Mitarbeiter einen Firmenwagen an, wird er das als Anerkennung für seine Leistungen verstehen.

Neben dem guten Gefühl und der Möglichkeit, so vielleicht ein Auto zu fahren, das sich der Mitarbeiter sonst eher nicht leisten könnte, kann der Firmenwagen dem Mitarbeiter auch finanzielle Vorteile bringen. Dafür, dass ihm das Unternehmen einen Firmenwagen finanziert, wird ein Teil seines Bruttogehalts in den Sachbezug umgewandelt.

Der Mitarbeiter bekommt also etwas weniger Lohn ausbezahlt, zahlt aber auch weniger Lohnsteuern. Hinzu kommt, dass die Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt eines eigenen Autos entfallen. Die Ausgaben rund ums Auto, angefangen bei der Kfz-Steuer und den Versicherungen bis hin zu Inspektionen und notwendigen Reparaturen, übernimmt der Arbeitgeber.

Die private Nutzung des Firmenwagens ist allerdings ein geldwerter Vorteil, den der Mitarbeiter wie ein Einkommen versteuern muss. Dabei ergibt sich der steuerpflichtige Betrag aus zwei Komponenten.

Der erste Faktor ist eine pauschale Bewertung nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung. Dadurch muss der Mitarbeiter monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises von seinem Firmenwagen versteuern. Als zweiter Faktor kommen pro Monat 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für jeden Kilometer auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück dazu.

Welche Steuervorteile die Gehaltsumwandlung dem Mitarbeiter letztlich bringt, hängt also unter anderem von der Höhe des Einkommens, dem Wert des Firmenfahrzeugs, der Entfernung zur Arbeitsstätte und dem Verhältnis zwischen beruflicher und privater Nutzung ab. Dabei gilt prinzipiell, dass sich die Gehaltsumwandlung umso mehr rechnet, je kürzer die Arbeitswege sind, je geringer der Listenpreis des Firmenwagens ist und je höher der Anteil der Privatnutzung ist.

Bei einem sehr teueren Firmenwagen und sehr langen Fahrtwegen zur Arbeitsstätte überwiegt der geldwerte Vorteil die möglichen Steuerersparnisse. In diesem Fall kann das Führen eines Fahrtenbuches aber eine Alternative sein. Bei einem Fahrtenbuch wird die Pauschalmethode nicht angewendet. Stattdessen wird hier nur die private Nutzung des Firmenwagens berücksichtigt.

 

Der Firmenwagen aus Sicht des Unternehmens

Auch für das Unternehmen kann sich ein Firmenwagen als Bestandteil der Gesamtvergütung rechnen. Anders als bei einer Gehaltserhöhung steigen die Lohnnebenkosten bei einem Firmenwagen nicht an. Außerdem kann das Unternehmen die Anschaffungs- und Unterhaltskosten des Firmenwagens als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Allerdings ist das Unternehmen gut beraten, wenn es sich an einen spezialisierten Dienstleister wendet, der sich um die Abwicklung der Finanzierung und aller anderen Leistungen rund um die Firmenfahrzeuge kümmert.

Wenn das Unternehmen jede einzelne Fahrzeugbestellung, Zahlung der Leasingrate, Reparatur oder Inspektion selbst organisieren muss, wird der Verwaltungsaufwand viel zu groß.

Neben den finanziellen Vorteilen spielen aber auch die Aspekte der Mitarbeitermotivation, die die Bereitstellung eines Firmenwagens mit sich bringt, eine wichtige Rolle.

So wird ein repräsentativer Firmenwagen von vielen Mitarbeitern als Statussymbol und als Anerkennung der erbrachten Leistungen gesehen. Allein schon deshalb wirkt sich der Firmenwagen motivierend aus. Gleichzeitig fördert diese Geste die Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Arbeitgeber. Auch die Außenwirkung wird positiv beeinflusst, denn ein Unternehmen, das auch Mitarbeitern außerhalb der Führungsebene Firmenautos zur Verfügung stellt, steigert seine Attraktivität und sein Image.

Nebenbei trägt das Bereitstellen eines Firmenwagens auch zur Mitarbeiterbindung bei. Schließen das Unternehmen und der Arbeitgeber für die Fahrzeugnutzung nämlich einen Vertrag mit einer Laufzeit von beispielsweise zwei oder drei Jahren ab, kann sich das Unternehmen sicher sein, dass der Mitarbeiter so lange auf jeden Fall in seinen Reihen bleibt.

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