Urlaubstage

Urlaubstage

 

Ein Unternehmen freut sich nicht nur über Mitarbeiter, die sich motiviert, voller Elan, zuverlässig, leistungsbereit und mit Freude an die Arbeit machen. Stattdessen braucht ein Unternehmen solche Mitarbeiter, wenn es erfolgreich agieren und im Wettbewerb bestehen will.

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Um die Motivation der Mitarbeiter zu fördern, kann ein Unternehmen auf viele verschiedene Maßnahmen und Instrumente zurückgreifen. Ein Bereich, der viel Motivationspotenzial bereithält, ist der Urlaub.

 

Die Regelungen rund um den Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ob der Mitarbeiter in Vollzeit oder in Teilzeit tätig ist und ob er einen festen oder einen befristeten Arbeitsvertrag hat, spielt keine Rolle. Auch Azubis, Aushilfen, Minijobber und Praktikanten haben einen Urlaubsanspruch. Die Rahmenbedingungen für den Urlaub schafft das Bundesurlaubsgesetz.

Demnach stehen einem Mitarbeiter mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr zu. Dabei geht das Gesetz von einer 6-Tage-Woche aus. Sieht das Arbeitszeitmodell eine 5-Tage-Woche vor, reduziert sich der Mindesturlaub auf 20 Werktage pro Jahr.

Diesen Mindesturlaub muss der Arbeitgeber jedem Mitarbeiter gewähren. Weniger Urlaub zu vereinbaren, ist selbst dann nicht zulässig, wenn der Mitarbeiter weniger Urlaub will. Andersherum kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern aber mehr Urlaub gewähren als durch das Bundesurlaubsgesetz vorgegeben. Zudem ist möglich, dass sich aus dem Tarifvertrag besondere Urlaubsregelungen ergeben.

Sonderregeln gelten überdies für bestimmte Arbeitnehmergruppen, darunter Jugendliche unter 18 Jahren und schwerbehinderte Mitarbeiter. Wie viele Stunden pro Tag der Arbeitnehmer tätig ist, wirkt sich nicht auf seinen Urlaubsanspruch aus. Entscheidend für den Urlaubsanspruch ist nämlich nicht die Arbeitszeit in Stunden. Stattdessen zählen nur die Arbeitstage des Mitarbeiters.

Für jeden Monat, den der Mitarbeiter für das Unternehmen tätig ist, erwirbt er Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise 30 Tage Urlaub pro Jahr, hat er nach vier Monaten Anspruch auf 4/12 seines Jahresurlaubs und somit auf 10 Urlaubstage.

Allerdings kann der Arbeitnehmer grundsätzlich erst dann Urlaub machen, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens einem halben Jahr ununterbrochen besteht. Vorher kann er keinen Urlaub einfordern. Sein Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, dem Mitarbeiter auch schon vor Ablauf der sechs Monate Urlaub zu bewilligen.

 

 

Urlaubstage als Motivationsmittel

Der Urlaub ist dazu gedacht, sich auszuruhen, zu erholen und neue Kräfte zu tanken, um dann motiviert und mit neuem Elan wieder an die Arbeit zu gehen. Aus diesem Grund erlaubt es das Bundesurlaubsgesetz prinzipiell nicht, sich den Urlaub auszahlen zu lassen.

Eine Auszahlung ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Für die meisten Mitarbeiter stellt sich diese Frage aber gar nicht. Stattdessen ist der nahende Urlaub oft dick im Kalender angestrichen und die Mitarbeiter fiebern ihrer Auszeit entgegen. Gerade diese positiven Gefühle, die der Urlaub auslöst, sind ein idealer Ansatz, um den Urlaub als Motivationsmittel zu nutzen.

 

Dies wiederum kann in verschiedenen Formen erfolgen:

 

Vorzeitiger Urlaub:

Prinzipiell muss ein Arbeitsverhältnis seit sechs Monaten bestehen, damit ein Mitarbeiter in Urlaub gehen kann. Ist der Arbeitgeber einverstanden, kann er aber auch schon früher Urlaub gewähren.

Eine solche Vereinbarung macht beispielsweise dann Sinn, wenn das Unternehmen einen Arbeitnehmer unbedingt für sich gewinnen will, dieser Arbeitnehmer seinen Urlaub aber schon geplant hat. Stimmt das Unternehmen dem vorzeitigen Urlaub zu, kann es den Mitarbeiter dazu motivieren, die Stelle anzunehmen.

 

Zusatzurlaub für ältere oder langjährige Mitarbeiter:

Ein Unternehmen hat die Möglichkeit, zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub einen betrieblichen Mehrurlaub zu gewähren. Bei der Ausgestaltung dieses Mehrurlaubs ist es weitgehend frei.

So kann das Unternehmen ältere oder langjährige Mitarbeiter mit zusätzlichen Urlaubstagen belohnen. Vor allem mit Blick auf die Mitarbeiterbindung kann sich dies positiv auswirken.

 

Sonderurlaub:

Eine Geste, die gut ankommt, ist ein Tag Sonderurlaub zwischendurch, kombiniert mit der Teilnahme an einer Veranstaltung. So kann das Unternehmen beispielsweise den Mitarbeitern, die einen Dienstwagen haben, ein Fahrtraining spendieren.

Die Mitarbeiter, die keinen Dienstwagen haben, können sich stattdessen über einen Tag bezahlte Freizeit freuen. Aber auch für die Teilnahme an einem Firmenevent, einem Betriebsausflug oder einer Weiterbildungsveranstaltung kann Sonderurlaub gewährt werden.

 

Bildungsurlaub:

Viele Mitarbeiter möchten sich weiterbilden, etwa indem sie eine Fremdsprache lernen, vorhandene Fachkenntnisse vertiefen oder sich mit einem neuen, bislang unbekannten Themenbereich beschäftigen. Bildet sich ein Mitarbeiter weiter, profitiert davon auch das Unternehmen.

Schließlich kann der Mitarbeiter sein neues Wissen einbringen. Gleichzeitig stärkt die Weiterbildung das Selbstbewusstsein, denn der Mitarbeiter weiß um seinen gestiegenen Marktwert.

Ein Unternehmen ist aber nicht immer in der Lage, alle Weiterbildungswünsche seiner Mitarbeiter durch Schulungen und Seminare abzudecken. Eine sinnvolle Alternative kann dann sein, seinen Mitarbeitern Bildungsurlaub zu gewähren.

 

Urlaubsreisen:

Ein Unternehmen kann seinen Mitarbeitern eine Urlaubsreise spendieren. Diese Belohnung kann es für besonders gute Leistungen, ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt, aber auch als Dankeschön für eine langjährige Zusammenarbeit geben.

Ob das Unternehmen die Reise als Wochenendtrip oder als Ein- oder Zwei-Wochen-Urlaub ausgestaltet und ob es die Reisekosten nur für den Mitarbeiter, anteilig auch für den Partner oder gleich für die gesamte Familie übernimmt, bleibt seiner Entscheidung überlassen.

Als Motivationsmittel ist eine Reise deshalb sehr gut geeignet, weil das Unternehmen dem Mitarbeiter nicht nur eine Belohnung zukommen lässt, sondern ihm ein besonderes Erlebnis und eine greifbare Erfahrung schenkt, an die er sich noch lange erinnern wird.

 

Freistellungen über einen längeren Zeitraum:

So mancher Mitarbeiter träumt davon, vorübergehend auszusteigen, um sich selbst, seine Träume oder seine Ziele zu verwirklichen. Ein anderer Mitarbeiter hat vielleicht einen Partner oder Familie, die weit weg wohnt und die er nur im Urlaub sieht.

Für diese Mitarbeiter kann es ein großer Motivationsschub sein, wenn sie der Arbeitgeber für einen längeren Zeitraum freistellt. Dadurch können sie den unbezahlten Urlaub wie gewünscht nutzen, haben aber gleichzeitig die Sicherheit, dass sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.

 

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