Gewerkschaften

Gewerkschaften

 

Gewerkschaften sind Verbände, die sich für die Interessen von Arbeitnehmern einsetzen. Meist hervorgegangen aus der Arbeiterbewegung, vertreten die Gewerkschaften die Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern.

Anzeige

Ihr Ziel besteht darin, faire Arbeitsbedingungen zu erreichen und Arbeitsplätze zu erhalten. Doch was macht eine Gewerkschaft genau?

Von welchen Leistungen profitiert der Arbeitnehmer?

Und muss ein Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft werden?

 

Antworten auf diese und weitere Fragen rund
um Gewerkschaften liefert dieser Beitrag:

 

Welche Gewerkschaften gibt es in Deutschland?

In Deutschland bildet der Deutsche Gewerkschaftsbund, kurz DGB, die größte Dachorganisation der Gewerkschaften. Dem DBG gehören acht Gewerkschaften an, nämlich

  • die EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft),
  • die GdP (Gewerkschaft der Polizei),
  • die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft),
  • IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt),
  • die IG BCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie),
  • die IGM (Industriegewerkschaft Metall),
  • die NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) und
  • ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft).

Damit sind alle Wirtschaftsbereiche und Branchen abgedeckt. Mit aktuell rund 2,27 und 2,04 Millionen Mitgliedern sind die IG Metall und ver.di die beiden größten Gewerkschaften. Insgesamt zählen die Gewerkschaften, die zum DBG gehören, über sechs Millionen Mitglieder.

Es gibt aber auch Gewerkschaften, die nicht unter dem Dach des DGB organisiert sind. Zu diesen Gewerkschaften zählen

  • der DBB (Deutscher Beamtenbund),
  • der CGB (Christlicher Gewerkschaftsbund) und

kleinere Gewerkschaften wie die VC (Vereinigung Cockpit), die UFO (Unabhängige Flugbegleiter Organisation), der VAA (Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie) oder der im Gesundheitsbereich angesiedelte Marburger Bund.

 

Wie sind Gewerkschaften organisiert?

Im Hinblick auf die Rechtsform handelt es sich bei Gewerkschaften meist um eingetragene Vereine oder Personenvereinigungen.

Was die Organisation angeht, so lassen sich Gewerkschaften einerseits in Industrie- und Betriebsverbände und andererseits in Berufs- und Fachverbände einteilen. Berufs- und Fachverbände sind ein Zusammenschluss von Arbeitnehmern bestimmter Berufsgruppen, unabhängig von der Branche oder dem Wirtschaftbereich, in dem die Arbeitnehmer tätig sind.

Im Unterschied dazu schließen sich in Industrie- und Betriebsverbänden Arbeitnehmer zusammen, die im jeweiligen Wirtschaftsektor arbeiten.

Um die Interessen der Arbeitnehmer vertreten und wahren zu können, sind Gewerkschaftsmitglieder direkt in Unternehmen und Betrieben tätig. So sitzen sie in großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten meist im Aufsichtsrat und sind dadurch an der Kontrolle der Geschäftsleitung beteiligt. In kleineren Unternehmen sind Gewerkschaftsmitglieder üblicherweise als Betriebsräte tätig.

 

Was sind die Aufgaben und Ziele der Gewerkschaften?

Gewerkschaften vertreten die Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern und setzen sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein. In diesem Zuge bemühen sie sich darum, bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne, Regelungen für Arbeitszeiten und mehr Mitbestimmung durchzusetzen. Außerdem machen sie sich dafür stark, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Ihre Interessen und Ziele verfolgen die Gewerkschaften, indem sie Verhandlungen mit den Arbeitgebern führen. Sie organisieren Lohnkämpfe und greifen bei Bedarf auf Streiks und Boykotts zurück, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Gewerkschaften besteht aber darin, Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden auszuhandeln und abzuschließen. Diese Tarifverträge gelten dann nicht nur für die Gewerkschaftsmitglieder, sondern für alle Arbeitnehmer des jeweiligen Wirtschaftszweigs.

Neben der Vertretung erbringen die Gewerkschaften aber auch direkte Leistungen für die Arbeitnehmer. So beraten sie beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Fragen und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen mit dem Arbeitgeber.

 

Welche Leistungen können Arbeitnehmer als Gewerkschaftsmitglieder nutzen?

Gewerkschaftsmitglieder haben einen Anspruch darauf, dass die im Rahmen des Tarifvertrags festgelegten Vereinbarungen auf ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Ein Tarifvertrag gilt aber für alle Arbeitnehmer, die in dem jeweiligen Unternehmen beschäftigt sind.

Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören, bekommen also die gleichen Arbeitsverträge wie die Arbeitnehmer, die Gewerkschaftsmitglieder sind. Allerdings erbringt eine Gewerkschaft neben der reinen Interessenvertretung eine Reihe weiterer Leistungen für ihre Mitglieder.

Diese Leistungen können je nach Gewerkschaft etwas variieren.

 

Üblicherweise unterstützt eine Gewerkschaft
ihre Mitglieder aber mit folgenden Leistungen:

  • Beratung, Information und Unterstützung bei Fragen zum Arbeitsrecht, Steuerrecht und allgemein dem Berufsalltag
  • kostenfreier Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, den Sozialversicherungen und den Trägern von Sozialleistungen
  • Streikgeld
  • Weiterbildungsangebote zu betrieblichen, arbeitsrechtlichen und gesellschaftspolitischen Themen
  • private Unfallversicherung, die ein Krankenhaustagegeld und Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall beinhaltet

Außerdem arbeiten die Gewerkschaften oft mit anderen Verbänden, Organisationen, Dienstleistern und Unternehmen zusammen. Dadurch können Gewerkschaftsmitglieder von Sonderkonditionen bei beispielsweise Versicherungen, Finanzierungen, Verträgen mit Telekommunikationsanbietern oder Reisen profitieren.

 

Was kostet die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft?

Gewerkschaften finanzieren sich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Früher gab es dazu den Slogan: „Ein Pfennig von jeder Mark – dieser Betrag macht uns stark“. Hintergrund hierfür war, dass der Mitgliedsbeitrag ein Prozent des Einkommens betrug.

Daran hat sich bis heute nichts geändert. Auch jetzt beläuft sich der Monatsbeitrag für die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft üblicherweise auf ein Prozent des monatlichen Bruttoverdienstes. Gewerkschaftsmitglieder, die beispielsweise Rentner, Studenten oder Bezieher von Lohnersatzleistungen oder staatlichen Sozialleistungen sind, zahlen geringere Beiträge.

Andersherum kann jedes Gewerkschaftsmitglied seine Gewerkschaft auf freiwilliger Basis natürlich auch mit höheren Beiträgen unterstützen.

 

Muss ein Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beitreten?

Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist immer freiwillig. Jeder Arbeitnehmer kann also selbst entscheiden, ob er Mitglied einer Gewerkschaft sein möchte oder ob nicht. Niemand kann dazu gezwungen werden, einer Gewerkschaft beizutreten.

Andersherum wird der Arbeitgeber auch nicht über den Eintritt oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft informiert. Ein Arbeitnehmer muss also keine Bedenken haben, dass ihm Nachteile entstehen könnten, wenn sein Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft erfährt.

Anzeige

Mehr Anleitungen, Tipps, Ratgeber und Vorlagen:

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


Autoren Profil:
FB / Twitter

Kommentar verfassen

?>